10.10.2020
Dr. Ranke

Neues Urteil zum Schutz von Sportdaten

The Racing Partnership Ltd vs Sports Information Services Ltd, Urteil des Court of Appeal, Civil Division vom 09.10.2020:

Heute möchten wir auf ein beachtenswertes Urteil vom 09.10.2020 des Court of Appeals (UK) im Zusammenhang mit dem Schutz von Sportdaten hinweisen, das auf einem Rechtsstreit zwischen The Racing Partnership (TRP) und dem Sports Information Service (SIS) beruht.

Die ursprünglich von TRP erhobene Klage zielte darauf ab, die Exklusivität und den kommerziellen Wert ihrer Renndaten (sogenannte „Raceday Data“) zu schützen. TRP wurde von Arena Racing (dem Eigentümer einer Reihe britischer Rennstrecken) und anderen unabhängigen britischen Rennstrecken gegründet, um die Raceday Data zu erheben und u.a. an internationale Buchmacher zu vermarkten. SIS, ein Hersteller und Vertreiber von Daten und audio-visuellen Inhalten, stellte ein alternatives „inoffizielles“ Datenpaket für Rennen auf den Strecken der Arena Racing zur Verfügung. Das Datenpaket basierte u.a. auf Sportdaten, die SIS im Rahmen seines Vertrages mit dem Dienstleister Tote erhalten hatte. Tote hatte SIS die rechtmäßige Nutzung der Sportdaten vertraglich garantiert.

In diesem Zusammenhang hat der Court of Appeal in einer Fußnote festgestellt, dass Tote beim Sammeln und der anschließenden Verwenden von Informationen für einen Zweck, zu dem Tote vertraglich nicht berechtigt war, gegen das Hausrecht des Veranstalters verstößt. Zudem können die Raceday Data  - jedenfalls in ihrer konkreten Zusammenstellung - gemäß dem Urteil als vertrauliche Informationen qualifiziert werden, da sie für den kurzen Zeitraum nach Erstellung bis zur Ausstrahlung des Events einen kommerziellen Wert für Buchmacher darstellen.

Zwar sahen die Mehrzahl der Richter im konkreten Fall keine Verletzung des nach englischem Recht bestehenden Vertraulichkeitsgebotes. Hierfür fehlte es SIS am subjektiven Tatbestand. SIS konnte demnach nicht erkennen, dass Tote gegenüber TRP die Vertraulichkeit verletzte. Die Richter sahen aber im Handeln von SIS eine nach dem englischen Deliktsrecht bestehende „Verschwörerische Verletzungshandlung durch rechtswidriges Handeln“. Das Wissen über die Rechtswidrigkeit der Handlung sah der Court of Appeal im Einklang mit den Urteilen (Churchill v Walton [1967] 2 AC 224 and Belmont Finance Corp v Williams Furniture Ltd (No2) [1980] 1 All ER 383) dabei nicht für die Erfüllung des Tatbestandes als notwendig an.

Das Urteil des Court of Appeals sieht damit (wenn zunächst auch nur für den britischen Rechtsraum) einen weiteren Meilenstein zum Schutz von Sportdaten von Veranstaltern dar. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.